Ein Lebensmittel kann

  • eine gentechnisch veränderte Pflanze sein, z.B. Kartoffel, Sojabohne, Mais, Tomate.
  • aus einer gentechnisch veränderten Pflanze erzeugt werden, diese also in verarbeiteter Form und somit meist inaktivierter Form enthalten. Z.B. Ketchup, Marmelade, Kartoffelpüree.
  • mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden und diese entweder in lebender oder inaktivierter Form enthalten, z.B. Joghurt, Schimmelkäse, Brot, Bier.
  • Bestandteile beinhalten, die zwar aus einem gentechnisch veränderten Organismus (Pflanze oder Mikroorganismus) gewonnen werden, diesen aber nicht mehr enthalten, wie Enzyme, Vitamine, Zusatzstoffe, Zucker, Öl.

Aus dieser kurzen Übersicht wird die Vielfalt an Einsatzmöglichkeiten der Gentechnik für die Lebensmittelerzeugung ersichtlich.
 

Im allgemeinen wird der Einsatz von Gentechnik von den Konsumenten abgelehnt.

Die Gesetzgebung hat erkannt, dass Rechtsvorschriften auf EU-Ebene und auf Bundesebene notwendig sind und entsprechende Gesetze geschaffen.
 

Lebensmittel, die gentechnisch verändertes Material enthalten, müssen demnach gesetzlich zugelassen und genehmigt werden. Derartige Lebensmittel müssen entsprechend gekennzeichnet sein.
 

In Österreich gibt es keine national zugelassenen gentechnisch hergestellten bzw. veränderten Lebensmittel oder Produkte, jedoch sind EU-weit bereits einige Produkte auf dem Markt, z.B. Sojabohnen und Mais.

 

Produkte mit nachweisbarer - d.h. mehr als 1% Fremd-DNS/Zutat müssen klar mit den Worten "aus gentechnisch verändertem Mais (Soja, etc.) hergestellt" gekennzeichnet sein.