Hohe Cumaringehalte in Zimtgebäck bringen Aufruhr in die Vorweihnachtszeit. Rückholaktionen wurden gefordert, eingeschränkte Verzehrsempfehlungen abgegeben. Was steckt dahinter?

 

Cumarin ist ein natürlicher Aroma- und Duftstoff, der u.a. in Zimt, Lavendel oder Datteln vorkommt. Cumarin wirkt gefäßerweiternd, krampflösend, beruhigend und gegen Bakterien. In hohen Mengen konsumiert, kann es zu Kopfschmerzen, Übelkeit, Atemlähmung oder Schäden an Leber und Niere kommen. Im Tierversuch wurde bei sehr hohen Dosen eine krebsauslösende Wirkung festgestellt. Für den Menschen gibt es keine Hinweise darauf.

 

Eine Frage der Herkunft
Die Cumaringehalte in Zimt schwanken sehr stark, je nach Herkunft. So ist Ceylon-Zimt aus Sri Lanka nahezu frei von Cumarin. Der aus Südchina und Indonesien stammende „Cassia"-Zimt ist hingegen reich an Cumarin.

 

Grenzwerte ausgereizt
Ein Höchstwert für Cumarin in Zimt ist derzeit nicht festgelegt. Wird Zimt zur Aromatisierung eingesetzt, schreibt die Aromaverordnung der EU für den Cumaringehalt in Lebensmitteln einen Höchstwert von 2 mg/kg Lebensmittel vor. 

Aktuelle Untersuchungen zimthaltiger Lebensmittel deckten nun in den letzten Monaten erhebliche Überschreitungen der zulässigen Cumaringehalte auf. Besonders hohe Belastungen zeigten Kontrollen der deutschen amtlichen Lebensmittelüberwachung bei Zimtweihnachtsgebäck.

Da die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit festgelegte tolerierbare tägliche Aufnahme (0,1 mg/kg Körpergewicht) vom Körpergewicht abhängig ist, zählen vor allem (Klein-)Kinder zur Risikogruppe.

Bei Zimtgebäck mit den höchst gemessenen Cumaringehalten ist die täglich tolerierbare Aufnahmemenge bei Kleinkindern schon durch vier Zimtsterne erreicht, bei Erwachsenen durch rund 15 Stück.  Kontrollen der deutschen Verbraucherschutzorganisation foodwatch lieferten ähnliche Ergebnisse. Neun von elf untersuchten Sorten Zimtgebäck überschritten den gesetzlichen Grenzwert. Erhöhte Werte wurden auch bei Frühstücksflocken und zimthaltigen Tees gefunden. Hersteller, denen es noch nicht gelungen ist, den gesetzlichen Grenzwert einzuhalten, sind dazu angehalten, an einer Reduzierung der Cumarinkonzentration zu arbeiten.

Um auf Nummer „sicher" zu gehen, wurden folgende Verzehrsempfehlungen für Kinder (mit 15 kg Körpergewicht) formuliert:

 

Produkt

Verzehrsmenge

Zimtsterne

4 Stück

Lebkuchen

1 Stück (ca. 30 g)

Milchreis/Grießbrei mit Zimt und Zucker

1 Portion (á 200 g)

Müsliriegel

2 Riegel (á 35 g)

Müsli

1 Portion (á 75 g)

Kinderpunsch

1 Becher (á 200 ml)

Quelle: Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (Deutschland)

Den Überblick bewahren
Im Vordergrund der gesundheitlichen Bewertung muss die Gesamtaufnahmemenge stehen. Daher sind alle Zimtquellen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang warnt das Bundesinstitut für Risikoforschung in Deutschland (BfR) vor Nahrungsergänzungsmitteln auf Zimtbasis, die zur Senkung des Blutzuckerspiegels für Personen mit Diabetes angeboten werden.

Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung  wird geraten, zimthaltiges Gebäck nur in Maßen (und nach Rücksprache mit den Eltern) in den Speiseplan zu integrieren.

 

Zuviel Zimt erwischt? Was passiert?
Aus dem medizinischen Einsatz ist bekannt, dass bereits relativ niedrige Dosierungen bei sensiblen Personen Leberschäden verursachen können, wenn die Medikamente über Wochen verabreicht werden. Eine Entzündung der Leber, die sich auch als Gelbsucht bemerkbar machen kann, ist jedoch reversibel. Das heißt, die Leber erholt sich nach Absetzen der Cumarin Angaben wieder.

 

Risikobewertung
Aus Sicht der AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) besteht bei normalem Konsum von zimthaltigen Produkten (z. B. klassische österreichische Mehlspeisen, Lebkuchen, ...) keine Gefahr einer Gesundheitsgefährdung. Eine höhere Aufnahme in der Weihnachtszeit gleicht sich im Allgemeinen über das Jahr gesehen aus. Besonders empfindliche oder allergische Personen und Menschen mit Lebererkrankungen oder solche, die ungewöhnlich hohe Dosen aufnehmen (z. B. aus Nahrungsergänzungsmitteln wie Zimtkapseln), können einem entsprechend höheren Risiko ausgesetzt sein.

 

Fazit
Zimthaltige Leckereien müssen das Feld nicht räumen. Die Verzehrsmengen sollte man jedoch im Auge behalten. Vor allem „High-Consumer" ist zu raten, sich etwas einzubremsen.   

 

Quellen:

http://www.food-monitor.de/

http://www.was-wir-essen.de/

http://www.bfr.bund.de/

http://www.ages.at/

 

 

Zimt bei Fischer-Brot

Zimt ist bei uns vor allem in Lebkuchenteig enthalten. Die Cumaringehalte wurden rechnerisch ermittelt und liegen im Rahmen der Aromaverordnung der EU.